1. Die Beschwerdegegnerin ist Eigentümerin eines grossen, bisher nicht vollständig erschlossenen Grundstücks in der Sonderbauzone „E.________“ in Bannwil (Parzelle Bannwil Grundbuchblatt Nr. F.________). Sie beabsichtigt, das Grundstück in mehrere kleinere Parzellen aufzuteilen und in einem ersten Schritt ein Mehrfamilienhaus mit Einstellhalle sowie Erschliessungsanlagen zu erstellen. Zu diesem Zweck will sie den K.________weg, der als Sackgasse ausgestaltet ist und bis zur südlichen Ecke ihres Grundstücks führt, verlängern und darin Werkleitungen verlegen. Gleichzeitig sollen entlang des verlängerten K.________weges Parkplätze entstehen.