10 Vgl. Berechnung in der Stellungnahme des beco vom 25. Juli 2017 RA Nr. 110/2017/66 6 a) Die Beschwerdeführerin rügt, die Auflage betreffend Abnahmemessung sei zu wenig konkret definiert. Auch die Modalitäten dieser Messung müssten festgelegt werden, damit sichergestellt sei, dass sie fachgerecht und durch eine ausgewiesene, unabhängige Stelle durchgeführt werde. Ausserdem verlangt die Beschwerdeführerin Teilnahmerechte.