In der akustischen Tagzeit beträgt der Vorsorgewert 43 dB(A). Bei vollem Betrieb verursacht die geplante Wärmepumpe, wie erwähnt, einen Schalldruckpegel von 33.1 dB(A) am nächsten Immissionsort. Der Vorsorgewert wird somit auch tagsüber eingehalten. Die Gemeinde hat zudem angeordnet, dass die Ausseneinheit mit einer Lärmschutzverkleidung versehen werden muss. Mit dieser zusätzlichen Schallschutzmassnahme wird dem Vorsorgeprinzip genügend Rechnung getragen. Die geplante Luft/Wasser-Wärmepumpe verursacht demnach keine unzulässigen Lärmimmissionen. Die Gemeinde hat das Bauvorhaben zu Recht bewilligt. 3. Abnahmemessung