c) Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens erläuterte das beco seine Berechnungen. Der nächste lärmrelevante Immissionsort liegt an der E.________strasse 8, in einer Distanz von 24 m. Für die Berechnung geht das beco aber weiterhin von der Distanz von 22 m aus, wie sie im Lärmschutznachweis des Beschwerdegegners vom 1. Dezember 2016 angegeben wurde. Das beco hält fest, der von der Firma F.________ angegebene Schallleistungspegel von 57 dB(A) gelte nur im Flüsterbetrieb, d.h. einem reduzierten Modus. Ausgehend vom Schallleistungspegel von 57 dB(A) und einer Distanz von 22 m resultiere am Immissionsort ein Schalldruckpegel von 25 dB(A).