2. Lärmimmissionen a) Die Beschwerdeführerin rügt insbesondere, der Fachbericht des beco enthalte weder eine Berechnung noch die Ergebnisse und sei deshalb nicht nachvollziehbar. Die Überprüfung durch die D.________ AG habe für den Nachtbetrieb der Wärmepumpe einen Wert von 39 dB(A) ergeben anstelle der geforderten 33 dB(A).