3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Zudem gab es dem beco, Berner Wirtschaft, Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Beschwerdegegner beantragt mit Beschwerdeantwort vom 14. Juli 2017 die Abweisung der Beschwerde. Das beco reichte am 25. Juli 2017 eine Stellungnahme ein. Die Gemeinde beantragt mit Eingabe vom 2. August 2017, die Beschwerde sei kostenfällig abzuweisen. Mit Stellungnahme vom 30. August 2017 äusserte sich die Beschwerdeführerin zu den Eingaben.