2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 30. Juni 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie bezweifelt, dass die geplante Luft/Wasser-Wärmepumpe die Vorsorgewerte einhält. Zudem rügt sie, die Auflage zur Abnahmemessung sei zu wenig konkret definiert und überlasse es der Bauherrschaft, wie und durch wen diese Messung durchgeführt werde.