Mit Bauentscheid vom 31. Mai 2017 erteilte die Gemeinde Kiesen die Baubewilligung und verfügte als Auflagen unter anderem, dass die Wärmepumpe während der akustischen Nachtzeit (19.00 bis 07.00 Uhr) nur im Flüstermodus betrieben werden darf und dass die Ausseneinheit mit einer Lärmschutzverkleidung zu versehen ist. Weiter ordnete sie an, dass vor Inbetriebnahme der Anlage eine Abnahmemessung erfolgen muss.