1. Der Beschwerdegegner reichte am 23. Mai 2016 bei der Gemeinde Kiesen ein Baugesuch ein für den Ersatz der alten Heizung durch eine Luft/Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung auf der Parzelle Kiesen Gbbl. Nr. C.________. Am 5. Oktober 2016 reichte er eine Projektänderung ein (zusätzliche Lärmschutzverkleidung). Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Gegen das Bauvorhaben erhob die Beschwerdeführerin Einsprache. RA Nr. 110/2017/66 2