1. Die Baubeschwerden vom 29. Juni 2017 werden abgewiesen. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Oberaargau vom 6. Juni 2017 und die Verfügung des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vom 5. Mai 2017 werden bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von insgesamt Fr. 2'400.00 werden den Beschwerdeführerinnen 1 und 2 je zur Hälfte auferlegt, ausmachend je Fr. 1'200.00. Zahlungseinladungen erfolgen, sobald dieser Entscheid rechtskräftig geworden ist. 3. Parteikosten werden keine gesprochen. IV. Eröffnung