Je nach Traktor und Anhänger werde die gesamte Länge der eingezeichneten Sackgasse benötigt, um wie dargestellt wenden zu können. Gemäss einer Publikation des Bundesamts für Landwirtschaft wird für eine Wendemöglichkeit für einen Lastwagen eine zusätzliche Belagsfläche für eine Wendenische oder einen Wendehammer von maximal 150 m2 bis 200 m2 als angemessen und beitragsberechtigt beurteilt. Für Traktoren sei die Hälfte der Fläche ausreichend.13 Dass im vorliegenden Fall eine Wendenische mit einer Fläche von bloss 42 m2 für die erforderlichen Wendemanöver genügen soll, ist somit gestützt auf die überzeugenden Fachmeinungen nicht realistisch.