f) Es ist für die BVE nachvollziehbar, dass die bestehenden Zufahrtsmöglichkeiten zum Betrieb des Beschwerdegegners den heutigen Bedürfnissen für eine effiziente und betrieblich optimale Bewirtschaftung eines modernen Landwirtschaftsbetriebs nicht entsprechen. Die geplante neue Hofzufahrt ab der Kantonsstrasse verbessert die aktuelle Situation offensichtlich und führt zu einer deutlichen Vereinfachung der betrieblichen Abläufe, da umständliche und zeitintensive Fahrmanöver entfallen. Der geplante Einbahnverkehr erscheint deshalb als zweckmässige Lösung.