Zudem weist es darauf hin, dass der I.________weg den gesetzlichen Anforderungen an eine neue Zufahrt nicht vollumfänglich genüge. Er sei bezüglich Fahrbahnbreite und Tragfähigkeit nicht entsprechend ausgebaut. Die geplante neue Zufahrt mit Einbahnverkehr stelle strassenbaupolizeilich einen Kompromiss zwischen der Verkehrssicherheit auf der Kantonsstrasse und einer möglichst geringen Zusatzbelastung auf der Gemeindestrasse dar.