d) Gemäss Fachbericht des LANAT vom 12. Oktober 2017 entsprechen die bestehenden Erschliessungen des Betriebes des Beschwerdegegners den heutigen Bedürfnissen für eine effiziente und betrieblich optimale Bewirtschaftung nicht. Ohne Anpassung der heutigen Erschliessung bestehe nach der Realisierung des Bauvorhabens ein Erschliessungsdefizit. Die geplante Zufahrt ab der Kantonsstrasse führe zu einer Verbesserung der Erschliessung des Betriebs und zu einer Verbesserung der betrieblichen Abläufe. Sie erfülle die landwirtschaftlichen Bedürfnisse und sei optimiert ausgestaltet. Im FAT-Bericht Nr. 259 vom Januar 198512 würden die Minimalradien resp.