a) Die Beschwerdeführerinnen machen geltend, gemäss Gesetz werde in der Regel ein Strassenanschluss bewilligt. Es sei nicht ersichtlich, warum die neue Zufahrt landwirtschaftsbedingt sei. Das Projekt könne so geplant werden, dass die Rindertransporte über die bestehenden Zufahrten abgewickelt werden könnten. Nach dem ersten negativen Fachbericht der Strassenbaupolizeibehörde sei das Vorhaben so abgeändert worden, dass es sich neu um eine Einbahnstrasse handle. Dies zeige, dass die bestehenden Zufahrten ausreichend seien.