3 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721) RA Nr. 110/2017/65 5 b) Die Beschwerdeführerinnen 1 und 2 haben sich zulässigerweise als Einsprechende am Baubewilligungsverfahren beteiligt (Art. 35 Abs. 2 Bst. a BauG). Sie sind zur Beschwerde befugt (Art. 40 Abs. 2 BauG). c) Die Beschwerden sind innert der Rechtsmittelfrist eingereicht worden (Art. 40 Abs. 1 BauG). Sie enthalten einen Antrag und eine Begründung (Art. 32 Abs. 2 VRPG4). Die BVE tritt daher auf die Beschwerden ein. 2. Zusätzlicher Strassenanschluss