4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte im Beisein der Parteien und einem Vertreter des Strasseninspektorats Oberaargau einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern. Zudem wurde der Beschwerdegegner gebeten, eine nachvollziehbare Berechnung des Landverbrauchs für die geplante neue Zufahrt sowie für einen den Minimalanforderungen genügenden, normenkonformen Wendeplatz einzureichen. In der Folge reichten sowohl die Beschwerdeführerin 1 als auch der Beschwerdegegner Unterlagen bezüglich Wendemöglichkeiten ein.