3. In seiner Vernehmlassung vom 10. Juli 2017 beantragt das Regierungsstatthalteramt Oberaargau die Abweisung der Beschwerden. Es weist insbesondere darauf hin, dass das Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT) die neue Zufahrt zum neuen Ökonomiegebäude als betrieblich notwendig bezeichnet habe. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) habe die Zonenkonformität der neuen Zufahrt bestätigt.