Das Regierungsstatthalteramt Oberaargau führte am 23. Januar 2017 einen Augenschein in Anwesenheit des Strasseninspektors durch. Im Anschluss daran reichte der Beschwerdegegner überarbeitete Planunterlagen ein, aus welchen ersichtlich wurde, dass die neue Erschliessungsstrasse nur als Zufahrt mit Einbahnverkehr geplant ist. Daraufhin erteilte das Strasseninspektorat Oberaargau im Amtsbericht vom 22. Februar 2017 die beantragte Bewilligung für den neuen Strassenanschluss. Mit Gesamtbauentscheid vom 6. Juni 2017 bewilligte das Regierungsstatthalteramt Oberaargau das Bauvorhaben und wies die Einsprachen der Beschwerdeführenden ab.