Das Strasseninspektorat Oberaargau verweigerte im Amtsbericht vom 20. Dezember 2016 die Bewilligung für den neuen Strassenanschluss. Als Begründung führte es aus, das Grundstück sei bereits genügend erschlossen und der neue Anschluss sei aus strassenbaupolizeilicher Sicht problematisch, insbesondere weil das Sichtfeld in östlicher Richtung aufgrund der auf der Parzelle Gbbl. Nr. J.________ abgestellten Fahrzeuge eingeschränkt sei. Das Regierungsstatthalteramt Oberaargau führte am 23. Januar 2017 einen Augenschein in Anwesenheit des Strasseninspektors durch.