Beim Bauvorhaben handelt es sich um ein Kunstobjekt. Sein Zweck besteht darin, einem unbestimmten Publikum eine spezifische Kunsterfahrung zu ermöglichen. Der Zugang bis an den Zaun heran und damit die Möglichkeit, das Kunstobjekt zu betrachten, ist auch für Personen im Rollstuhl ohne weiteres gewährleistet. Die Kunsterfahrung soll allerdings hier über das Betrachten des Kunstobjekts hinausgehen und insbesondere auch darin bestehen, dass sich Personen aus der Bevölkerung durch Grenz- bzw. Zaunüberwindung Freiräume im Alltag schaffen können.