f) Das Bauvorhaben umfasst auch eine sechsstufige Tribüne. Die oberste und hinterste Stufe befindet sich gemäss dem Projektplan27 2,40 m über dem Boden. Darauf soll hinten ein 1,30 m hohes Geländer mit Handlauf und relativ eng aneinandergereihten senkrechten Stäben angebracht werden. Entsprechende, schräg nach unten verlaufende Geländer sollen auch seitlich angebracht werden. Deren Höhe beträgt gemäss Plänen zwischen 1,30 m und 0,90 m. Dies entspricht den Anforderungen gemäss der bfu28-Fachbroschüre "Geländer und Brüstungen", 2016, und damit auch den Anforderungen nach Art. 58 Abs. 1 BauV.