e) Gemäss den Baugesuchsunterlagen soll die gesamte Installation von einem hölzernen Zaun mit drei horizontalen Latten eingefasst sein. Nach dem Gesagten ist es voraussehbar und entspricht auch dem bestimmungsgemässen Gebrauch, dass unbestimmte Personen aus der Bevölkerung (insbesondere auch Erwachsene) den Zaun beklettern und übersteigen. Der Zaun muss daher genügend stabil sein, um dem Beklettern und Übersteigen auch durch erwachsene Personen unbeschädigt standzuhalten. Insbesondere darf sich der Zaun dabei nicht seitlich neigen oder umkippen, es dürfen keine Latten brechen etc.