18 Vorakten des Regierungsstatthalteramtes, pag. 56 ff. RA Nr. 110/2017/64 7 formelle Vorprüfung durch die Gemeinde nicht gebunden, sondern entschied formell wie materiell unabhängig. Die Unabhängigkeit einer Behörde wird nicht dadurch getrübt, dass sich die interessierten Parteien ihr gegenüber zur Sache äussern; dies gehört vielmehr zum regulären Entscheidfindungsprozess. Es besteht demnach kein Anlass zum Zweifel an der unabhängigen Entscheidfindung durch die Vorinstanz. 3. Sicherheit