c) Das Baugesuch muss auf dem amtlichen Formular eingereicht werden.10 In Art. 10 ff. des Baubewilligungsdekrets ist detailliert umschrieben, welche Angaben das Baugesuch enthalten muss, welche Unterlagen (Situationsplan, Projektpläne, gegebenenfalls weitere Unterlagen) beizulegen sind und wie diese ausgestaltet sein müssen. Die formellen Anforderungen an das Baugesuch und dessen Beilagen sollen gewährleisten, dass das Bauvorhaben so nachvollziehbar umschrieben wird, dass die Baubewilligungsbehörde das Baugesuch beurteilen kann und dass Einspracheberechtigte ihre Rechte wahrnehmen können.