Das Erfordernis eines ideellen Zwecks gemäss Art. 35a Abs. 1 Bst. b BauG ist daher so zu interpretieren, dass sich die Organisation statutengemäss mit den Anliegen der Baugesetzgebung befassen muss. Diese Anliegen sind dabei weit zu verstehen und umfassen u.a. sicherheits- und gesundheitspolizeiliche Anforderungen an Bauten sowie die 4 Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG; BSG 724.1) 5 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721) 6 Art. 1 der Statuten vom 23. Juni 2015, abrufbar unter D.________ RA Nr. 110/2017/64 4