Unterschreitung des Strassenabstandes ein.1 Beim Bauvorhaben handelt es sich um den Siegerbeitrag eines von der Beschwerdegegnerin durchgeführten Wettbewerbs. Die Parzelle liegt in der Mischzone B / Bauzone 3 mit geschlossener Bauweise gemäss der Teilgrundordnung "Gaswerk-Areal"2. Gegen das Bauvorhaben erhob der Beschwerdeführer Einsprache. Mit Gesamtbauentscheid vom 31. Mai 2017 erteilte das Regierungsstatthalteramt Biel die Baubewilligung und die Ausnahmebewilligung für das Unterschreiten des Strassenabstandes. Die Einsprache wies es ab.