1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 26. Januar 2017 bei der Gemeinde Biel ein Baugesuch ein für eine "begehbare Skulptur", bestehend aus einer Umzäunung in Holz und einer darin befindlichen Tribüne, auf Parzelle Biel Grundbuchblatt Nr. C.________. Gleichzeitig reichte sie ein Ausnahmegesuch betreffend Überschreitung der Baulinie bzw. RA Nr. 110/2017/64 2