1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 120.00 gemäss Verfügung der Gemeinde Wynau vom 12. Juni 2017 werden aufgehoben. Die Kosten der Verfügung belaufen sich damit auf Fr. 300.00. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen und die Verfügung der Gemeinde Wynau vom 12. Juni 2017 bestätigt.