Baukontrolle üblich, dass im Vorfeld administrative Tätigkeiten notwendig sind. Die entsprechenden Kosten von Fr. 30.00 für eine Viertelstunde sind daher nicht zu beanstanden. Im Übrigen kann der Verfügung vom 12. Juni 2017 entnommen werden, dass dem Beschwerdeführer weder die Kosten für das Erstellen des Situationsplans noch die sonstigen im Zusammenhang mit der ZPA angefallenen Kosten auferlegt wurden.12 Der Beschwerdeführer vermag damit aus seinem Argument, die Sickerstelle Überdachung sei auf dem Situationsplan nicht eingetragen worden, nichts zu seinen Gunsten abzuleiten.