Weder dem Leistungsjournal der Schlussrechnung der C.________ AG noch der Verfügung der Vorinstanz kann entnommen werden, welche Tätigkeiten unter den Titel «Administration» fallen. Im Rahmen der ZPA nahm die C.________ AG alle auf dem Grundstück bereits vorhandenen Versickerungsanlagen auf und erstellte in diesem Zusammenhang auch einen Plan.10 Diese Tätigkeiten fielen jedoch nicht unter die «Administration». Dies lässt sich dem detaillierten Leistungsjournal entnehmen: Die Tätigkeiten "Versickerungsanlagen einmessen und prüfen", "Versickerungsanlagen erfassen" und "Plan erstellen" wurden als eigenständige Leistungen erfasst.11