d) Unter der Bezeichnung «Administration» hat die Gemeinde Wynau dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 12. Juni 2017 Fr. 30.00 in Rechnung gestellt (0.25 Stunden zu einem Stundenansatz von Fr. 120.00, ausmachend Fr. 30.00). Dieser Aufwand entspricht, abgesehen vom Stundenansatz, dem Leistungsjournal der C.________ AG. Der Beschwerdeführer meint, die «Administration» beziehe sich auf das Eintragen der Sickerstelle Überdachung auf dem Situationsplan. Dieser Eintrag sei gar nicht gemacht worden, weshalb er diese Kosten nicht nachvollziehen könne.