c) Nach dem Rückweisungsentscheid der BVE vom 29. November 2016 hat die Gemeinde Wynau die Gesamtkosten der Baukontrolle bereinigt und neu verfügt.8 Die effektiven Kosten für die Baukontrolle betragen gemäss Verfügung vom 12. Juni 2017 total Fr. 300.00. Aus der Verfügung ergibt sich ein zeitlicher Aufwand für die aufgelisteten Tätigkeiten von 2.50 Stunden. Die Gemeinde darf den gesamten Aufwand für die Baukontrolle zu einem Stundenansatz von Fr. 120.00 verrechnen. Der Aufwand entspricht weitgehend dem Leistungsjournal der Schlussrechnung der C.________ AG.9 Im Übrigen hat die Gemeinde dem Beschwerdeführer nicht den gesamten Aufwand der C.____