Beschwerdeführer im Bauentscheid vom 21. Mai 2015 zur Bezahlung auferlegt. Dieser Bauentscheid ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen und kann im vorliegenden Verfahren nicht mehr zum Streitgegenstand erhoben werden. Auf die Rüge betreffend die Kosten für den Fachbericht Gewässerschutz kann deshalb nicht eingetreten werden. 3. Gebühren Baukontrolle a) Der Beschwerdeführer rügt in seiner Beschwerde den Rechnungsposten «Administration» und bringt zudem vor, "die ihm verrechnete Arbeitszeit von 0.25 Stunden entspreche dem gesamten Zeitaufwand der C.________ AG".