3. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 15. Juni 2017 Beschwerde bei der BVE. Er macht geltend, er sei mit der Verfügung der Gemeinde nicht einverstanden und verlangt sinngemäss deren Aufhebung. Er rügt die verrechnete Arbeitszeit sowie den Rechnungsposten «Administration». Weiter bringt er vor, er wisse nicht, weshalb er im Baubewilligungsverfahren Fr. 137.70 für einen Fachbericht Gewässerschutz bezahlt habe und bringt weiter vor, die Verfahrenskosten von Fr. 120.00 seien nicht gerechtfertigt.