Die Sache wurde zur Behandlung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen; die Gemeinde habe abzuklären, welche Gebühren tatsächlich die Baukontrolle beträfen und welche Gebühren durch die zusätzliche Datenaufnahme im Rahmen der ZPA entstanden seien. Ausserdem könne die Baukontrolle nur mit einem Stundenansatz von Fr. 120.00 weiterverrechnet werden. Die Gemeinde Wynau erliess daraufhin eine neue Verfügung. Mit Verfügung vom 12. Juni 2017 wurden dem Beschwerdeführer Kosten von Fr. 420.00 auferlegt. Diese setzen sich zusammen aus einer Gebühr von Fr. 300.00 für die Baukontrolle sowie aus Verfahrenskosten von Fr. 120.00.