Zustandsaufnahme privater Anlagen (ZPA) alle auf dem Grundstück bereits vorhandenen Versickerungsanlagen sowie Leitungen auf. Für ihre Tätigkeit stellte die C.________ AG der Gemeinde Fr. 787.85 in Rechnung. Die Gemeinde auferlegte diese Kosten mit Verfügung vom 3. August 2016 unter dem Titel «Gebühren Baukontrolle» dem Beschwerdeführer. Die gegen diese Kostenverfügung erhobene Beschwerde hiess die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) mit Entscheid vom 29. November 2016 gut.1 Die Sache wurde zur Behandlung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen;