1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer des Grundstücks Wynau Grundbuchblatt Nr. B.________. Am 25. März 2015 reichte er bei der Gemeinde Wynau ein Baugesuch für den Neubau eines Unterstands zum Holzen und zur Holzlagerung ein. Mit Entscheid vom 21. Mai 2015 erteilte die Gemeinde dem Bauvorhaben die Baubewilligung. Der Entscheid enthielt unter anderem den Hinweis, die Kosten im Zusammenhang mit der Baukontrolle würden nach deren Durchführung verrechnet.