3. Die Publikationskosten der Gemeinde werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig. IV. Eröffnung - Herrn A.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Walkringen, eingeschrieben BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Die Direktorin Barbara Egger-Jenzer Regierungsrätin