Abs. 4 RPG erfolgen. Ein Präjudiz kann schon daher nur begrenzte Wirkung zeitigen. Soweit Kultur- oder Naturdenkmäler von kantonaler oder nationaler Bedeutung betroffen sind, gilt zudem ein anderer Massstab bei der Interessenabwägung (Art. 18a Abs. 3 RPG). 4. Zusammenfassung und Kosten