Die seitliche Abstufung findet ein Vorbild im erwähnten Fotobeispiel für eine bewilligungsfreie Anlage in den Richtlinien, wobei sie auf den eher kleinen Anlagefeldern des Bauvorhabens augenfälliger wirkt als in jenem Beispiel.22 Die abgestufte Form der Anlagefelder folgt grob der Dachform, so dass die optische Störwirkung geringer ist als bei einer L- oder U-Form, die nicht erkennbar an die Dachform anlehnt. Ob eine Ausgestaltung mit rechteckigen Anlagefeldern23 optisch vorteilhafter wäre, erscheint fraglich, kann aber letztlich offen bleiben.