Die Richtlinien führen in Ziff. 2.4.1 weiter aus, die Anlage werde optisch gut integriert, wenn die Fläche möglichst an die Hauptkanten (Traufkante, seitliche Dachkante, Firstkante) anstösst. Letzteres Kriterium wird mit einer Grafik illustriert, bei welcher das Anlagefeld den Dachkanten exakt, d.h. ohne Abstufung, folgt. Ungünstig sind nach der Richtlinie L- und U- förmige Felder sowie abgestufte Felder. Sie können das Ortsbild beeinträchtigen.