18 Vom 10. Februar 2014, genehmigt vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) am 22. April 2014 RA Nr. 110/2017/60 7 Qualitäten zu messen. Das bedeutet bei durchschnittlichen örtlichen Gegebenheiten, dass das Mittelmass der Umgebung nicht gestört werden darf und sich eine neue Baute oder Anlage an den qualitativ hochwertigeren Bauten und Anlagen der Umgebung zu orientieren hat.19