Das Baureglement der Gemeinde Walkringen18 sieht vor, dass Bauten und Anlagen so zu gestalten sind, dass zusammen mit ihrer Umgebung eine gute Gesamtwirkung entsteht (Art. 9 Abs. 3 GBR). Das Baureglement führt sodann die Elemente an, welche bei der Beurteilung der guten Gesamtwirkung zu berücksichtigen sind. Dazu gehören auch die Dachgestaltung sowie die Materialisierung und Farbgebung. Diese Bestimmungen gehen weiter als Art. 9 Abs. 1 BauG; ihnen kommt daher selbständige Bedeutung zu.