Feldern installiert werden. Die Hoch- und Tiefbaukommission der Gemeinde Walkringen hat am 26. April 2017 eine entsprechende Praxisfestlegung getroffen.16 Der Beschwerdeführer ist der Ansicht, er habe mit seinem Projekt die Anforderungen der Richtlinie umgesetzt. Die gewählte Form entspreche den ästhetischen Anforderungen besser als die Anordnung von rechteckigen Feldern. Zudem würde mit rechteckigen Feldern die Leistung der Anlage erheblich vermindert. Das exakte Ausrichten der Felder an den Dachkanten würde das Anbringen von Blindmodulen voraussetzen, was die Anlage stark verteuere. Bei Solaranlagen dürften die ästhetischen Hürden nicht zu hoch angesetzt