wenn mehr als zwei Felder angebracht werden sollen. d) Die streitige Anlage umfasst vier Felder, die auf verschiedenen Flächen des Walmdachs auf dem L-förmigen Gebäude angebracht werden sollen.13 Die betroffenen Dachflächen sind dreieckig (südseitiger Walm), trapezförmig (Dachfläche Ost) und rhomboid (Dachflächen West und Süd). Die seitlichen Begrenzungen dieser Dachflächen sind also alle schräg. Die vier Anlagefelder weisen jeweils eine gestaffelte Form auf, so 9 Raumplanungsverordnung des Bundesrates vom 28. Juni 2000 (RPV; SR 700.1) 10 Richtlinien, S. 19 11 Richtlinien, S. 28 12 Richtlinien, S. 20