Bei der projektierten Photovoltaikanlage handelt es sich um eine Anlage zur Gewinnung erneuerbarer Energie (Sonnenenergie). Die Anlage soll gemäss den Baugesuchsunterlagen auf dem Dach des auf der Bauparzelle befindlichen Gebäudes angebracht werden. Die Anlage ist demnach bewilligungsfrei, sofern die kantonalen Richtlinien eingehalten werden. Einschlägig sind die Richtlinien des Regierungsrates des Kantons Bern vom Januar 2015 betreffend "Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energie". Nach diesen setzt die Bewilligungsfreiheit von Solaranlagen voraus, dass die Anlage im Sinne von Art. 18a Abs. 1 RPG "genügend angepasst" ist.