kann.5 Entsprechendes muss auch gelten, wenn die Bauherrschaft das Baugesuch zur Vermeidung allfälliger baupolizeilicher Massnahmen vor Baubeginn vorsorglich eingereicht hat, dieses nicht antragsgemäss bewilligt wurde und die Bauherrschaft dagegen Beschwerde führt. Die Bewilligungspflicht des Bauvorhabens ist daher zu überprüfen.6