Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) 3 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721) RA Nr. 110/2017/60 3 vorinstanzlichen Gesamtentscheid beschwert, da sein Baugesuch nicht wie beantragt, sondern mit gestalterischen Auflagen bewilligt wurde. Er ist daher zur Beschwerdeführung legitimiert. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Baubewilligungspflicht