Mit Bauentscheid vom 8. Juni 2017 erteilte die Gemeinde Walkringen die Baubewilligung unter der Auflage, dass die Solarfelder entweder rechteckig oder parallel zu den Dachkanten anzuordnen und zu installieren seien. Massgebend für die Bauausführung seien die von der Gemeinde mit 9. Juni 2017 datierten Unterlagen (Situationsplan sowie RA Nr. 110/2017/60 2